LEISTUNGEN
Lohn- und Gehaltspfändung
Der Lohn- und Gehaltsanspruch des Schuldners oberhalb der Pfändungsfreigrenze ist grundsätzlich pfändbar. Der Gläubiger muss dazu im Besitz eines Vollstreckungstitels sein. Dann können wir die Pfändung des Einkommens beantragen.
Es besteht – sofern Ihr Schuldner trotz Titulierung und erneuter Aufforderung – die Möglichkeit, in das Arbeitseinkommen des Schuldners zu pfänden. Die Pfändung erfolgt direkt beim Arbeitgeber.
Inkassoeasy stellt für Sie den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei dem zuständigen Zentralen Vollstreckungsgericht.
Die gesamte Korrespondenz mit dem Vollstreckungsgericht sowie dem Gerichtsvollzieher und dem Arbeitgeber als Drittschuldner wird von unserem Team geführt und einschließlich des Zahlungsverkehrs überwacht.
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