LEISTUNGEN

Zwangsvollstreckung

Im Zweifel: Zwangsvollstreckung.

Wenn der Schuldner trotz Titulierung Ihrer Forderung nicht freiwillig zahlt, leiten wir für Sie durch einen sogenannten Vollstreckungsantrag bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Vollstreckungsgerichts ein Zwangsvollstreckungsverfahren ein. Die Zwangsvollstreckung ist das staatliche Verfahren, mit dem ein Gläubiger Ansprüche gegen den Schuldner durchsetzen kann.

Sie müssen Sich um nichts kümmern.

Inkassoeasy bereitet für Sie den Antrag auf Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vor. Die gesamte Korrespondenz mit den Zentralen Vollstreckungsgerichten, Gerichtsvollziehern, Drittschuldnern und Banken wird von unserem Team geführt und die Vollstreckungstätigkeit einschließlich des Zahlungsverkehrs überwacht.

Informationsbeschaffung.

Nimmt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die „Vermögensauskunft“ (früher Offenbarungseid) ab, prüfen wir die Angaben des Schuldners auf Schlüssigkeit und holen erforderlichenfalls weitere Informationen ein.

Aus einer titulierten Forderung kann bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden. Erst nach dem Ablauf dieses Zeitraumes verjährt die Forderung.

Auf Wunsch vollstrecken wir in von Ihnen zu bestimmenden Abständen immer wieder und signalisieren Ihrem Schuldner, dass Sie die Forderung nicht aufgeben und auch weiterhin hartnäckig bleiben.