EFFIZIENT,

kostengünstig und einfach.

INKASSOKOSTEN

  • Kostentransparenz

    Grundsätzlich ist Inkassoeasy als Rechtsanwaltsdienst an die gesetzliche Gebührenordnung und damit an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Somit sind die Inkassokosten verbindlich festgelegt und können jederzeit nachgeprüft werden.

    Insofern hat Ihnen die bei Inkassoeasy anfallenden Anwaltsgebühren bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der Schuldner zu erstatten.

    Deshalb gehen Sie gleich den direkten und sicheren Weg zu uns. Denn wir bieten Ihnen mit Inkassoeasy ein anwaltliches Forderungsmanagement.

  • Keine außergerichtlichen Vorkosten

    Im außergerichtlichen Verfahren entstehen Ihnen bei Inkassoeasy keine Vorkosten. Sofort nach der anwaltlichen Vorprüfung wird Ihre Forderung bei Ihrem Schuldner geltend gemacht. Unsere Inkassokosten stellen wir in die Forderungsaufstellung als Verzugsschaden gleich mit ein. Normalerweise werden Zahlungen des Schuldners dann gesetzlich verrechnet.

  • Außergerichtliche Kostenreduzierung

    Grundsätzlich richten sich die von Ihrem Schuldner zu erstattenden Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

    Entschließen Sie sich, Ihre Forderung wegen einer Insolvenz des Schuldners nicht in einem gerichtlichen Verfahren zu verfolgen, ist Inkassoeasy bereit, Ihnen entgegenzukommen.

    Auch besteht bei einem entsprechenden Forderungsaufkommen die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben kostengünstigere Honorarvereinbarungen mit Inkassoeasy zu treffen.

  • Mahn- und Klageverfahren sowie Zwangsvollstreckung

    Grundlage der Kostenberechnung für Anwalts- und Gerichtskosten im gerichtlichen Mahn- und Klageverfahren sowie auch für die nachfolgende Zwangsvollstreckung ist der Gegenstandswert der Sache. Im Regelfall ist dies der Betrag Ihrer offenen Hauptforderung ohne Zinsen und Kosten. Die Höhe der jeweiligen Gebühr ist in einer gesetzlichen Gebührentabelle festgelegt. Die Art der Tätigkeit des Rechtsanwalts ist der zweite entscheidende Faktor für die Gebührenhöhe.

    Einen Überblick über die gesetzlichen Gebühren erhalten Sie hier.

    Ganz wichtig: im Regelfall trägt der Schuldner im Falle des Unterliegens jegliche Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten. Im Falle einer längerfristigen Zusammenarbeit vereinbaren wir gerne mit Ihnen Vergütungspauschalen hinsichtlich außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten, wenn die Durchsetzung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen scheitert.

Inkassokosten

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