LEISTUNGEN
Sicherungshypotheken
Die Eintragung erfolgt als Mittel der Zwangsvollstreckung direkt in das für das Schuldnergrundstück angelegte Grundbuch.
Es ist auch möglich, diese Eintragung schon zuvor durch Arrest oder einstweilige Verfügung mit einer Vormerkung zu sichern. Der Mindestbetrag der Hauptforderung darf dabei nicht unter 750,00 Euro liegen.
Die Grundbucheintragung erfolgt aufgrund eines vollstreckbaren Titels. Die damit belastete Immobilie kann sodann im Wege der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung zur Beitreibung der Forderung herangezogen werden.
Das anwaltlich geführte Team von Inkassoeasy übernimmt für Sie die gesamte Vertretung im Verfahren um Sicherheitshypotheken, sodass Sie sich weiterhin um Ihr Kerngeschäft kümmern können.
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